Unsere Krankenfahrten

Krankenbe-förderung Oberhausen – Ihr zuverlässiger Partner in jeder Situation

Als Krankentransport legen wir großen Wert auf den einfühlsamen Umgang mit allen Patienten. Um die bestmögliche Betreuung der Patienten sicherzustellen, sind unsere Fahrzeuge bei jedem Transport mit netten Mitarbeitern besetzt. So gewährleisten wir für jeden Patienten eine gut betreute, individuell auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmte und komfortable Fahrt. Die in unseren Fahrzeugen verbaute moderne Technik leistet dabei unverzichtbare Hilfestellung. Der Krankentransport Oberhausen ist der zuverlässige Partner für alle Fahrten außerhalb des Krankenhausbetriebs, von Krankenhaus zu Krankenhaus oder von der ärztlichen Praxis zum Krankenhaus. Dadurch ist Krankenbeförderung Oberhausen nicht nur für Patienten, sondern auch für Krankenhäuser und Ärzte Ansprechpartner für verschiedenste Krankentransporte. Ob es sich um eine Konsilfahrt handelt oder um eine Verlegung in ein anderes weit entferntes Krankenhaus:
Wir übernehmen die Krankenbeförderung innerhalb der Stadt genauso wie Fernfahrten.

Sicher mobil mit Krankenbe-förderung Oberhausen

Schließt eine Reha-Maßnahme unmittelbar an Ihren Krankenhausaufenthalt an, ist es oft schwierig, eigenständig das Ziel zu erreichen. Denn nicht immer sind Patienten gesundheitlich dazu in der Lage, mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Kontakten Sie den Krankentransport Oberhausen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Termine pünktlich einhalten können und bringen Sie sicher ans Ziel und wieder nach Hause.

Bei all diesen Fahrten bringen Sie unsere Mitarbeiter sicher und zuverlässig zu Ihren Terminen. Unsere Leistungsübersicht informiert Sie mit detaillierten Beschreibungen über alle Krankentransporte, die wir Krankenhäusern, Ärzten und Patienten anbieten.

Sichere Kosten-übernahme durch die Krankenver-sicherung

Durch unsere Verträge mit allen Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung sichergestellt. Vorausgesetzt, die Fahrt ist zwingend medizinisch erforderlich. Dies gilt beispielsweise für Fahrten zu ambulanten Behandlungen wie Strahlen oder Chemotherapie oder die ambulante Dialysebehandlung. Über Details dazu informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Krankenkasse. Für die Abrechnung der Fahrtkosten mit Ihrer Krankenkasse benötigen Sie nur die „Verordnung einer Krankenbeförderung“, die der behandelnde Arzt für Sie ausstellt.

Gesetzlich Kranken-versichert

Die gesetzlichen Regelungen hierzu gliedern sich in drei Kategorien:

Krankenhaus-behandlung

  • Krankenhaus-behandlung
  • Ambulante Operation
  • Ambulante Behandlung

Folgende Belege werden benötigt:

Alternativ können sie natürlich auch in Bar zahlen, bei fehlenden Belegen.

Ambulante Operation

Folgende Belege werden benötigt:

Alternativ können sie natürlich auch in Bar zahlen, bei fehlenden Belegen.

Genehmigungen müssen von der Krankenkasse vor der Beförderung erteilt werden. Liegt bei Fahrtantritt keine Genehmigung vor, ist es uns nicht möglich eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durchzuführen und die Fahrt ist von Ihnen zu zahlen. Ist laut Krankenkasse nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig, kassieren wir zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes den Eigenanteil komplett bei der ersten Fahrt. Lassen Sie sich eine Quittung geben.

Ambulante Behandlung

Folgende Belege werden benötigt:

Genehmigungen müssen von der Krankenkasse vor der Beförderung erteilt werden. Liegt bei Fahrtantritt keine Genehmigung vor, ist es uns nicht möglich eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durchzuführen und die Fahrt ist von Ihnen zu zahlen. Ist laut Krankenkasse nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig, kassieren wir zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes den Eigenanteil komplett bei der ersten Fahrt. Lassen Sie sich eine Quittung geben.

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